Erster Schultag – Prozedere

Allgemeine Informationen für unsere Schülerinnen und Schüler in einem dualen Ausbildungsverhältnis

Hier finden Sie allgemeine Informationen, die Ihnen den Einstieg in Ihre Ausbildungs- und Schulzeit an der BBS 3 Mainz erleichtern sollen. Wenn Sie auf einen Begriff klicken, werden Sie direkt zu den Inhalten geleitet.

Die gesamten Informationen können Sie hier auch nochmals in einer PDF-Version ansehen und ausdrucken.

Unsere Klassenbezeichnungen setzen sich aus der Abkürzung für Berufsschule (BS), dem Kürzel des Ausbildungsberufes, dem Jahr des Ausbildungsbeginns und einem Buchstaben bei mehreren Klassen zusammen.
Für den Ausbildungsberuf der Kaufleute für Büromanagement (KBM) ist das z.B. die Klassenbezeichnung BSKBM22B.

Eine Liste mit allen Ausbildungsberufen und deren Abkürzungen sehen Sie auf unserer Homepage: http://www.bbs3-mz.de/bildungsangebot/berufsschule/

Am ersten Schultag eines neuen Schuljahres werden nur die neuen Schülerinnen und Schüler erwartet, Schülerinnen und Schüler der bereits bestehenden Klassen werden nicht beschult. So nehmen wir uns Zeit für Sie, um Sie in die Schule einzuführen. Die Einschulung findet in der Woche vom 05.09. bis 09.09. statt. Die konkreten Einschulungstage finden Sie hier.

In welchen Raum Sie an diesem ersten Schultag aufgenommen werden, erfahren Sie entweder durch einen Aushang am Eingang der Schule oder durch unsere Kolleginnen und Kollegen im Eingangsbereich, die Ihnen den Weg weisen.

Im Vorfeld können Sie über unsere Homepage erfahren, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Auszubildenden der einzelnen Ausbildungsberufe erwartet werden.

Die Klassenleitung setzt sich aus zwei Personen zusammen. Wer Ihre Klassenleitung ist, erfahren Sie am ersten Schultag. Hier erhalten Sie auch Ihre Klassenbezeichnung, Kontaktdaten und weitere Informationen.

Möchten Sie mit uns in Kontakt treten, so ist dies am sinnvollsten über Ihre Klassenleitung möglich. Alle Kolleginnen und Kollegen sind über die Mail-Adresse Vorname.Nachname(at)​bbs3-mz.de zu erreichen. Auf unserer Homepage finden Sie auch unter „Mailadressen der Lehrkräfte“ eine Liste der Kolleginnen und Kollegen mit den dazugehörigen Mailadressen.

Sollten Sie dennoch Kontakt mit dem Sekretariat oder einer/m Abteilungsleiter:in aufnehmen wollen, so ist dies wie folgt möglich:

bbs3(at)​bbs3-mz.de oder
per Telefon: 06131 90607 – 0
per FAX: 06131 90607 – 49

Als Auszubildende/r haben Sie entweder Blockunterricht oder Teilzeitunterricht an der BBS 3. Beim Blockunterricht haben Sie Ihre Schultage in einem Block, also täglich, von ca. 6 Wochen. Teilzeitunterricht bedeutet, dass Sie einen festen wöchentlichen Unterrichtstag haben und zusätzlich 14-täglich einen weiteren. Diese Schultage können Sie den jeweiligen Teilzeitplänen entnehmen. Im Bild ist ein Plan der Kaufleute für Büromanagement abgebildet. Durch Anklicken wird dieser vergrößert.

Ihren Stundenplan erhalten Sie am Tag der Aufnahme an unserer Schule.

Auf dem Stundenplan finden Sie nicht nur Ihnen bekannte Fächer wie Deutsch, Sport, Religion oder Sozialkunde, sondern auch Lernfelder oder berufsbezogene Fächer. Der berufsbezogene Unterricht in Ihrem Ausbildungsberuf orientiert sich an realen, betrieblichen Handlungssituationen.

Ihren Stundenplan mit den während eines Schuljahres sich ergebenden Änderungen können Sie auch über eine App (Da Vinci) auf Ihrem Mobiltelefon einsehen. Den Zugangscode (Benutzername und Kennwort) für Ihre Klasse erhalten Sie von Ihrer Klassenleitung. Bitte leiten Sie diese Daten an Ihre/n Ausbilder/in weiter.

Mit diesen Zugangsdaten erhalten Sie auch über unsere Homepage Zugang zu Ihrem Stundenplan (www.bbs3-mz.de/service-informationen/stunden-vertretungsplan/)

Die Hausordnung der BBS 3 bildet die Grundlage unseres Zusammenlebens und unserer Zusammenarbeit. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln als Grundlage eines konstruktiven und wertschätzenden Miteinanders. Da in der Hausordnung wichtige Verhaltens- und Vorgehensrichtlinien festgelegt werden, muss die Einhaltung nicht nur von Ihnen sowie bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten per Unterschrift bestätigt werden, sondern auch von Ihrem Ausbildungsbetrieb.

In einzelnen Unterrichtsfächern benötigen Sie Lehrbücher, Arbeitshefte und andere Arbeitsmittel. Informationen hierüber werden von den Lehrkräften zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.

Bitte bestellen Sie die erforderlichen Arbeitsmaterialien erst nach Absprache mit den jeweiligen Fachlehrer:innen.

Zeugnisse werden in der Berufsschule nur zum Schuljahresende und zum Ausbildungsende ausgestellt. Wenn Sie die schulischen Anforderungen erfüllt haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis. Sollte dies nicht der Fall sein, oder sollten Sie den Bildungsgang vorzeitig verlassen, so wird Ihnen ein Abgangszeugnis ausgestellt.

Während Ihrer Berufsausbildung haben Sie unterschiedliche Lernfelder und Unterrichtsfächer, deren Noten allesamt in ein Abschluss- bzw. Abgangszeugnis eingehen. Wird ein Lernfeld beispielsweise nur im ersten Ausbildungsjahr unterrichtet, so wird die Note dieses Lernfeldes wieder auf dem Abschluss- oder Abgangszeugnis abgebildet. Die jeweiligen Lehrkräfte werden Sie darüber detailliert informieren.

Das Abschlusszeugnis der Berufsschule schließt automatisch den Hauptschulabschluss ein. Unter bestimmten Umständen können Auszubildende ohne qualifizierten Sekundarabschluss diesen durch den Berufsschulunterricht erwerben. Haben Sie im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von 3,0 oder besser, die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und können Sie mindestens 5 Jahre Fremdsprachenunterricht nachweisen, so schließt das Abschlusszeugnis auch den qualifizierten Sekundarabschluss I ein.

Diesen bescheinigen wir Ihnen auf Antrag am Ende Ihrer Ausbildung.

Sollten Sie aus Gewissensgründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, so ist dies zu Beginn jedes Schuljahres von Ihnen zu beantragen. Damit ist eine automatische Teilnahme am Ethikunterricht verbunden.

Als Schülerin oder Schüler einer berufsbildenden Schule kommen Sie in einem Alter zu uns, in dem viele Entscheidungen von Ihnen getroffen werden müssen: Ausbildung, Abitur, Beruf … der Pfad, auf dem Sie in Zukunft gehen wollen, muss jetzt gefunden werden. Die Anforderungen, die an Sie in der Berufswelt gestellt werden, sind andere als die in den allgemeinbildenden Schulen.

Bei diesen zukunftsweisenden Entscheidungen den Einstieg in die Berufswelt, aber auch im Falle von persönlichen Konflikten, können Sie z.B. von der Schulsozialarbeit, Verbindungslehrkräften oder der Schulseelsorge bzw. externen Beratungsstellen unterstützt werden.

Nähere Informationen von Kontaktdaten erhalten Sie zu Schulbeginn.

In der Berufsschule gibt es, wie an allen öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz, Ferien und bewegliche Ferientage. Die Ferientermine für das aktuelle und die nächsten Schuljahre finden Sie auf unserer Homepage (http://www.bbs3-mz.de/service-informationen/ferientermine/). Am letzten Schultag vor den jeweiligen Ferien findet grundsätzlich normaler Unterricht statt; nur vor den Sommerferien gilt die Ferienregelung, dass der Unterricht um 13:00 Uhr endet.

Als Auszubildende/r bedeutet das, dass Sie während der Ferien oder an schulfreien Tagen in Ihrem Ausbildungsbetrieb erwartet werden, sofern Sie dort keinen Urlaub beantragt haben. Der Ihnen zustehende Urlaub ist grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.

Als Schüler/in der BBS 3 können Sie sich einen Schülerausweis ausstellen lassen. Die Schülerausweise werden zu Beginn des Schuljahres bei der Klassenleitung beantragt. Bringen Sie ein aktuelles Lichtbild mit.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, so bieten wir Förderunterricht an, der grundsätzlich an Ihrem wöchentlichen Berufsschultag in der 9. und 10. Schulstunde stattfindet. Ihr Ausbildungsbetrieb muss für Ihre Teilnahme das Einverständnis geben.

Bei Problemen in der theoretischen Berufsausbildung kann außerdem über das Förderprogramm „Ausbildungsbegleitende Hilfen“ (abH) der Agentur für Arbeit frühzeitig gegengesteuert werden. Wenn Sie Probleme mit dem Unterrichtsstoff der Berufsschule haben, Hilfe bei individuellen Lernschwächen benötigen oder gezielte Unterstützung zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung notwendig ist, können Sie mit Einverständnis Ihres Ausbildungsbetriebes einen Antrag auf abH bei der Arbeitsagentur stellen.

Allgemeine Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu Hilfen in der Ausbildung erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen 

Ansprechpartner in der Bundesagentur für Arbeit sind die Berufsberater/innen.

Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern vielfältige Arbeitsgemeinschaften oder Unterricht an, in denen Sie auch Zertifikate und Zusatzqualifikationen erwerben können. Hierbei handelt es sich um Angebote beispielsweise aus den Bereichen Fremdsprachen, Informationsverarbeitung und Marketing. Genauere Informationen können Sie unserer Homepage entnehmen (http://www.bbs3-mz.de/bildungsangebot/zusatzqualifikationen/)