Schulelternbeirat

Aufgaben des SEB

Der SEB ist ein demokratisch gewähltes Gremium. Als Elternvertretung hat er die Aufgabe, die Vertretung der Erziehungsberechtigten und der Schüler einer Schule zu übernehmen. Der SEB wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend und beschließend mit. Bei der Gestaltung des Lebens der Schülerinnen und Schüler übernimmt der SEB eine gemeinsame Verantwortung. Die Mitglieder des SEB arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Was macht ein SEB?

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern aufzunehmen und zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben,
  • an Beratungen und Schulkonferenzen teilzunehmen.

Der Schulträger und die Schulleitung unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

Die konkreten Aufgaben orientieren sich dabei an den spezifischen Belangen der entsprechenden Einrichtung.

Der Schuleltern­beirat stellt sich vor

Das von den Eltern der verschiedenen Schulformen zu wählende SEB-Gremium ist im Oktober 2022 für 2 Jahre neu gewählt worden.

Mitglieder des Schulelternbeirats

Die vollständigen Informationen entnehmen Sie untenstehender Grafik. Diese können Sie sich auch als PDF herunterladen.

Schulelternsprecherin: Tanja von Gemünden

Mitglieder im Schulelternbeirat: Susanne Enders, Katja Hille-Heijnen, Anja Hafner

Für Fragen, Anregungen, Themen, um die der SEB sich Ihrer Meinung nach kümmern sollte, sprechen Sie uns gerne an.

Email: SEB(at)bbs3-mz.de