Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist in den folgenden Schulformen möglich:
- Berufsfachschule I und II
- Berufliches Gymnasium
- Berufsoberschule I und II
In den folgenden Schulformen ist eine Teilnahme nicht möglich:
- Berufsschule
- Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung
- Duale Berufsoberschule
- Fachschule
Anträge auf unentgeltliche/kostenlose Teilnahme (Lernmittelfreifreiheit) müssen bis spätestens 15. März eines jeden Jahres beim Schulamt der Stadt Mainz eingereicht werden. Anträge, die nach dem 15. März beim Schulamt eingehen, können nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Die benötigten Unterlagen sind in den Sekretariaten der abgebenden Schulen und in unseren Sekretariaten erhältlich. Eine Anmeldung ist für jedes Schuljahr erforderlich und kann auch ohne konkrete Schulplatzzusage erfolgen.
Anträge auf Teilnahme gegen Gebühr sind im Internetportal unter www.lmf-online.rlp.de möglich, der Anmeldezeitraum wird von Jahr zu Jahr neu festgelegt. Schülerinnen und Schüler unserer Schule sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Schulplatzzusage erhalten rechtzeitig Elternbriefe mit den Zugangscodes für die Anmeldung im Portal. Auch hier ist zu beachten, dass die vorgegebenen Fristen zwingend einzuhalten sind.
Die Schulbuchausgabe erfolgt in den ersten Schulwochen nach den Sommerferien. Die Klassen werden hierüber im Unterricht informiert.
Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Schulbuchausleihe teilnehmen, erhalten zu Beginn des Schuljahres die entsprechenden Bücherlisten.