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Fächerkombinationen

Vorbereitungskurs Mathematik

Für das BGY sind wieder Mathematik-Vorbereitungskurse im Juli geplant. Auf dem Flyer erhältst Du nähere Informationen dazu. Hier findest Du auch Beispielaufgaben, die Dir bei der Einschätzung helfen, ob eine Teilnahme an dem Vorbereitungskurs für Dich sinnvoll sein kann.

Frequently asked questions - FAQ

Du hast Fragen… vielleicht findest Du hier direkt Antworten…
Die folgenden Fragen findest Du auch in dieser PDF-Datei nochmals im Überblick zum Ausdruck.

Das berufliche Gymnasium schließt wie die allgemeinbildenden Gymnasien mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab und ermöglicht somit die Aufnahme aller Studiengänge an allen Universitäten und Hochschulen.

Zusätzlich werden im beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales berufsorientierte Fachkenntnisse in den Bereichen Gesundheit, Pädagogik und Psychologie vermittelt, wodurch Absolventen deutliche Vorteile bei einer entsprechenden Berufs- oder Studienwahl haben.

Im beruflichen Gymnasium starten alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe 11 gemeinsam neu. Einführungsveranstaltungen, Förderunterricht sowie der Vorbereitungskurs Mathematik erleichtern den Einstieg in die gymnasiale Oberstufe und tragen dazu bei, in der neuen Schulform erfolgreich zu sein.

Die Oberstufe dauert insgesamt drei volle Schuljahre, da die Leistungskurse erst in der Jahrgangsstufe 12 beginnen. In der Jahrgangsstufe 11 lernen alle Schüler:innen die berufsbezogenen Fächer kennen. Die Wahl der Leistungsfächer erfolgt während des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 11. Eines der Leistungsfächer muss entweder Gesundheit oder Pädagogik sein. Zusätzlich darf auch noch ein weiteres berufsbezogenes Fach als Leistungsfach gewählt werden.

Die Schulplatzvergabe erfolgt in erster Linie nach dem Notendurchschnitt der 10. Klasse. Liegt das Abschluss- bzw. Versetzungszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, erfolgt die Vergabe der Schulplätze zunächst aufgrund des Notendurchschnitts des Halbjahreszeugnisses unter Vorbehalt. Entscheidend für die endgültige Aufnahme ist der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses 1.

Dabei spielt die derzeit besuchte Schulart (Gymnasium, Realschule etc.) keine Rolle, es erfolgt keine Umrechnung auf eine andere Schulart.

Daneben gibt es Bonuspunkte und Sonderregelungen insbesondere für schwerbehinderte Bewerber, Voll- und Halbwaisen ohne eigenes Einkommen sowie bei geleisteten Diensten (Wehrdienst, [Zivildienst], FSJ, FÖJ, BFD, Entwicklungshelfer).

Wir bilden drei Klassen mit jeweils 30 Schüler:innen. In der Regel gibt es deutlich mehr Bewerbungen als vorhandene Schulplätze.

Einen Anspruch auf einen Schulplatz im beruflichen Gymnasium haben Bewerber:innen daher nicht, auch wenn sie die Aufnahmekriterien erfüllen.

Anmeldeschluss ist der 1. März.

Bewerbungen, die später eintreffen, werden unabhängig vom Notendurchschnitt am Ende der Warteliste eingereiht. Bei der Schulplatzvergabe spielt es keine Rolle, ob eine Bewerbung früher als am 1. März eingeht. Um eine schnelle Schulplatzvergabe zu gewährleisten, bitten wir allerdings darum, die Bewerbungen möglichst nicht erst am 1. März abzugeben.

Es gibt kein offizielles Höchstalter, doch Bewerber:innen, die den Altersdurchschnitt ihrer Klasse deutlich überschreiten, können abgelehnt werden.

Derzeit bestehen keine Einschränkungen beim Wohnort. Auch Bewerber*innen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern werden in das Vergabeverfahren aufgenommen.

Schüler:innen der 10. Klasse (RS+, HS) und Schüler:innen der BF2 brauchen einen Durchschnitt von mindestens 3,0 (arithmetisches Mittel aller Pflicht- und Wahlpflichtfächer, ohne Kopfnoten). In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden.

Bewerber:innen von einer Realschule Plus können auch dann aufgenommen werden, wenn sie die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erworben haben.

Bewerber von Gymnasien brauchen eine Versetzung in die Jahrgangsstufe 11, Einzelnoten und Notendurchschnitt spielen keine Rolle.

Bewerber von einer IGS benötigen entweder die Übertrittsberechtigung in die gymnasiale Oberstufe oder müssen die Kriterien für RS+ und HS erfüllen. Bei Bewerbern von einer IGS mit E2-Kursen dürfen keine Vergleichsaufstellungen mit Benotung auf dem Niveau E1 herangezogen werden.

Bewerber:innen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, erhalten eine vorläufige Absage. Sie können aber bei Leistungsverbesserung ein späteres Zeugnis nachreichen und werden dann, weil sie die Bewerbungsfrist gewahrt haben, in das Nachrückverfahren aufgenommen.

Da die Schulplatzvergabe im März erfolgt, zählt für Schüler der Klasse 10 zunächst nur das Halbjahr 10/1. Schüler, die sich im 2. Halbjahr verbessern, können nach Vorlage des Jahreszeugnisses der 10. Klasse andere Bewerber auf der Warteliste überholen, nicht jedoch Bewerber, die bereits aufgrund ihrer Halbjahreszeugnisse eine vorläufige Zusage erhalten haben und die Kriterien nach wie vor erfüllen.

Über den Besuch der 2jährigen Höheren Berufsfachschule kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht werden. Mit einem einschlägigen 6-monatigen Praktikum (12 Wochen davon werden bereits in den zwei Schuljahren absolviert) erhält man die Fachhochschulreife. Nach dem Besuch der einjährigen Berufsoberschule II kann dann die Allgemeine Hochschulreife erreicht werden. Für die Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule ist kein bestimmter Notenschnitt erforderlich.

Alternative ist auch eine Berufsausbildung. Nach abgeschlossener Berufsausbildung kann über die Berufsoberschule I und II (oder die Duale Berufsoberschule im Abendunterricht plus Berufsoberschule II in Vollzeit) die Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife erreicht werden.

Auch ein Freiwilligendienst, der als Wartezeit bei der nächsten Bewerbung Bonuspunkte bringt, kann dann möglicherweise zu einem Schulplatz führen.

Die Schulplätze werden nach dem Anmeldeschluss (1. März) und der benötigten Bearbeitungszeit vergeben, dies wird im Laufe des Monats März geschehen. Die Bewerber*innen erhalten entweder einen (vorläufigen) Aufnahmebescheid oder einen Ablehnungsbescheid, der über die Möglichkeit des Nachrückverfahrens Auskunft gibt.

Freiwerdende Plätze durch Absagen von angenommenen Bewerber:innen werden laufend nachbesetzt, bis in die erste Schulwoche nach den Sommerferien hinein.

Englisch als erste Fremdsprache muss in der gesamten gymnasialen Oberstufe durchgängig belegt werden und kann nicht abgewählt werden.

Eine zweite Fremdsprache ist zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife zwingend erforderlich. Als zweite Fremdsprache kann Französisch oder Spanisch gewählt werden. Schüler:innen, die bisher keine zweite Fremdsprache oder eine zweite Fremdsprache weniger als drei Schuljahre lang belegt haben, müssen in der kompletten gymnasialen Oberstufe eine zweite Fremdsprache belegen. Dieser Unterricht beginnt auf Anfängerniveau ohne Vorkenntnisse. Sie können bei uns zwischen Französisch und Spanisch wählen.

Schüler, die von der 6. bzw. 7. Klasse an bis zum Ende der 10. Klasse durchgehend eine zweite Fremdsprache belegt haben, haben in der Regel die zweite Fremdsprache bereits erfüllt. Diese Schüler*innen können dann entweder mit einer anderen Fremdsprache neu einsetzen (falls genügend Plätze frei sind) oder sich die bisher belegte zweite Fremdsprache anerkennen lassen und auf den Besuch des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe verzichten.

Grundsätzlich ja, allerdings dauert es bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im beruflichen Gymnasium drei Jahre. Dieses Ziel kann durch den Besuch der Berufsoberschule 1 und 2 schneller erreicht werden. Hier ist die allgemeine Hochschulreife bereits nach zwei Jahren möglich.

Ein Schulwechsel ist nur dann möglich, wenn der gesamte Bildungsgang neu begonnen wird (ab der Jahrgangsstufe 11). Dabei darf die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe insgesamt (= vier Jahre) nicht überschritten werden. Bewerber:innen, die bereits im Halbjahr 12/1 oder 12/2 sind, können deswegen nicht mehr aufgenommen werden.

Unabhängig davon, ob ein Gymnasiast ein G8- oder ein G9-Gymnasium besucht, muss er die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 vorweisen, wenn er in das berufliche Gymnasium eintreten will. Eine Versetzung eines G8-Schülers in die Jahrgangsstufe 10 reicht zur Aufnahme in das berufliche Gymnasium nicht aus.

Eine Bewerbung an mehreren Schulen ist möglich. Im Gegensatz zu den allgemeinbildenden Gymnasien besteht im beruflichen Gymnasium keine Aufnahmepflicht. Insofern ist es sinnvoll, sich an mehreren Schulen zu bewerben. Allerdings dürfen Bewerber:innen nur an einer Schule einen angebotenen Schulplatz annehmen.

Bei Erreichen bestimmter Leistungen ab Ende der Jahrgangsstufe 12 kann am beruflichen Gymnasium der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Die Berechtigung zu einem Studium an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz und einer Reihe von weiteren Bundesländern wird aber erst mit einem praktischen Teil (Berufsausbildung oder mindestens 12-monatiges Praktikum/12-monatiger Freiwilligendienst) erworben.

Andere Schulformen wie die Höhere Berufsfachschule oder die Fachoberschule führen schneller zur Fachhochschulreife, weil dort die Praxisteile integriert sind.

Ja, die Teilnahme ist so wie in den allgemeinbildenden Schulen auch möglich (unentgeltliche und gebührenpflichtige Teilnahme). Die abgebenden Schulen informieren über die Termine zur Anmeldung.

Eine Anmeldung ist auch dann sinnvoll, wenn Bewerber*innen ihren Wunschschulplatz noch nicht erhalten haben, denn es liegt in der Verantwortung der Schule, die richtigen Schulbuchpakete im Portal einzustellen.